Mein DAAD

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://www.meindaad.de/de/ veröffentlichte Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Diese Internetseite wird derzeit überarbeitet. Für die Website wird ein WCAG-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.

Bekannte Barrieren

Bekannte Barrieren sind beispielsweise: 

  • Die Linktexte sind nicht immer ausreichend aussagekräftig.
  • Der Quellcode einiger Seiten enthält syntaktische Fehler.
  • Die Hierarchie der Überschriften ist nicht immer korrekt.
  • Der Text lässt sich nicht auf 200% skalieren.
  • Dropdown-Einträge sind nicht immer mit der Tastatur zu bedienen.
  • Die Links in der Footernavigation sind nicht für assistive Technologien ausgezeichnet.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 13.01.2026 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.meindaad.de aufgefallen? Dann nutzen Sie gern die Funktion „Barriere melden“. Diese Funktion finden Sie auch in der Footernavigation jeder Seite. Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Sie können uns gern per E-Mail, Post oder telefonisch kontaktieren:

DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel. +49 228 882-0
E-Mail: webmaster@daad.de 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG per E-Mail an
info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Ihre Sitzung wird beendet

Aus Sicherheitsgründen wird Ihre Sitzung in Minuten automatisch beendet. Falls Sie Ihre Sitzung fortführen wollen, können Sie diese verlängern.